Krankenversicherung

 

Im Bereich der ambulanten Pflege übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlungspflege. Behandlungspflege ist alles, was vom Hausarzt verordnet wurde, um die medizinische Versorgung im häuslichen Bereich sicherzustellen. Was im ersten Moment etwas abstrakt klingt, lässt sich anhand von Beispielen einfach erklären. Behandlungspflegerische Leistungen sind z.B.:

- Port-Versorgung
- Richten und verabreichen von Medikamenten
- Anlegen und Wechsel von Wundverbänden
- Anlegen von Kompressionsstrümpfen/Kompressionsverbänden
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruckkontrollen
- Verabreichung von Injektionen (z.B. Insulin, Heparin...)
- Blutzuckerkontrollen
- Legen/Wechsel eines Harnwegkatheters
und vieles mehr...

Die Leistungen der Krankenkassen sind für den Leistungsnehmer grundsätzlich kostenlos. Lediglich für die ärztliche Verordnung fallen Kosten in Höhe von 10€ an, sofern man nicht von der Zuzahlungspflicht befreit ist. Sollten Sie weiterhin Fragen zum Thema Behandlungspflege haben, melden Sie sich bei uns - wir nehmen uns gerne Zeit und beraten Sie unverbindlich!

bpa logo

Fragen?
Wir sind da!

Telefon
06266 / 24 14 00

Demo
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.