Krankenversicherung

 

Im Bereich der ambulanten Pflege übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlungspflege. Behandlungspflege ist alles, was vom Hausarzt verordnet wurde, um die medizinische Versorgung im häuslichen Bereich sicherzustellen. Was im ersten Moment etwas abstrakt klingt, lässt sich anhand von Beispielen einfach erklären. Behandlungspflegerische Leistungen sind z.B.:

- Port-Versorgung
- Richten und verabreichen von Medikamenten
- Anlegen und Wechsel von Wundverbänden
- Anlegen von Kompressionsstrümpfen/Kompressionsverbänden
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruckkontrollen
- Verabreichung von Injektionen (z.B. Insulin, Heparin...)
- Blutzuckerkontrollen
- Legen/Wechsel eines Harnwegkatheters
und vieles mehr...

Die Leistungen der Krankenkassen sind für den Leistungsnehmer grundsätzlich kostenlos. Lediglich für die ärztliche Verordnung fallen Kosten in Höhe von 10€ an, sofern man nicht von der Zuzahlungspflicht befreit ist. Sollten Sie weiterhin Fragen zum Thema Behandlungspflege haben, melden Sie sich bei uns - wir nehmen uns gerne Zeit und beraten Sie unverbindlich!

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