Pflegeversicherungen und ihre Leistungen - oftmals ein vielschichtiges Thema, bei dem man als Betroffener und Angehöriger schnell den Überblick verlieren kann. Pflegeversicherungsleistungen stehen allen Personen zu, die als pflegebedürftig eingestuft wurden. Pflegebedürftig sind nach §14 Abs.1 SGB XI alle Personen, "die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können."
Sollten diese Kriterien auf Sie oder Ihre Angehörigen zutreffen, können Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad beantragen. Welche Pflegekasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie oftmals von Ihrer zuständigen Krankenkasse. Sollten Sie trotzdem Fragen haben, melden Sie sich bei uns - wir helfen Ihnen gerne beim beantragen und ausfüllen.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der sich vor Ort ein Bild macht und die Situation einschätzt. Kommen Sie ohneweiteres auf uns zu, wenn Sie dementsprechend Unterstützung und Hilfestellung benötigen.
Pflegeleistungen
Hat eine Einstufung in einen Pflegegrad stattgefunden, stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen diverse Leistungen zu, die in Anspruch genommen werden können. Diese sind zu unterscheiden zwischen Leistungen für Tages-und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege, Leistungen für Pflegende und Leistungen ambulanter Pflege, auf die im Folgenden weiterhin eingegangen wird.
Pflegebedürftige Personen haben im ambulanten Bereich diverse Ansprüche auf Leistungen, die sich in verschiedene Teilbereiche aufteilen lassen. Genutzt werden können diese Leistungen für grundpflegerische, hauswirtschaftliche und betreuende Tätigkeiten.
Sachleistungen
--> werden von den Pflegekassen direkt mit den Pflegediensten abgerechnet, wenn ein Pflegedienst involviert ist.
Pflegegrad 1: keine Leistungen
Pflegegrad 2: bis zu 761€ monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1432€ monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1778€ monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2200€ monatlich
Geldleistungen
--> können direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt werden
Pflegegrad 1: keine Leistungen
Pflegegrad 2: bis zu 332€ monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 573€ monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 765€ monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 947€ monatlich
Kombinationsleistungen
--> Sach- und Geldleistungen können bei Bedarf auch kombiniert werden
Entlastungsbetrag
--> Ergänzung der ambulanten pflegerischen Leistungen
Pflegegrad 1: bis zu 125€ monatlich
Pflegegrad 2: bis zu 125€ monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 125€ monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 125€ monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 125€ monatlich
Verhinderungspflege
--> kann auch im ambulanten Bereich in Anspruch genommen werden zur Unterstützung im häuslichen Umfeld (z.B. durch Ersatzpflegekraft, falls Angehörige im Urlaub sind, verhindert sind etc.)
--> bis zu 1612€
Wenn die Kurzzeitpflegeansprüche maximal angerechnet werden, beträgt der jährliche Maximalbetrag 2418,00 Euro.
Bei Fragen bezüglich der unterschiedlichen Leistungen können Sie sich jederzeit an uns wenden, wir beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Themen!